Heilung im ganzheitlichen Sinn hat immer einen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Therapie, die geistige und seelische Ansprüche nicht bedient, ist nicht vollständig und wäre demnach Unheil. Ein therapeutisches System kann erst dann als komplett, vollständig und komplementärmedizinisch angesehen werden, wenn auch geistig, seelische Belange eine Bedeutung bekommen.